Informationen für Verbraucher über unsere barrierefreien Dienstleistungen
(§ 14 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Anlage 3 BFSG)
Name und Anschrift des Instituts HELLERICH GmbH, Königinstraße 29, 80539 München
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Telefon +49 89 287238-0
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Nach § 14 Abs.1 Nr. 2 in Verbindung mit Anlage 3 des BFSG sind wir verpflichtet,
für die Allgemeinheit in barrierefreier Form Informationen zur Funktionsweise der
angebotenen Wertpapierdienstleistungen zugänglich zu machen. Diese Informationen
müssen auch erläutern, wie wir die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit
in Bezug auf die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen erfüllen. Alle Verbraucher
sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Dienstleistungen haben und dabei nicht
auf fremde Hilfe angewiesen sein. Für die Informationen ist vorgesehen, dass ihr
Schwierigkeitsgrad das Sprachniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für
Sprachen des Europarates nicht überschreitet. Das bedeutet, dass vorausgesetzt werden kann,
dass die wichtigsten Inhalte auch von komplexen Texten zu konkreten und abstrakten
Themen verstanden werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?
2 Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?
2.1 Barrierefreiheit dieser Information
2.2 Barrierefreiheit der Wertpapierdienstleistungen
2.2.1 Abschluss des Vertrages in Textform
2.2.2 Digitaler Abschluss des Vertrages
2.3 Barrierefreiheit unserer Webseite
3 Die zuständige Marktaufsichtsbehörde
1 Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?
Wir bieten folgende Wertpapierdienstleistungen an:
- Finanzportfolioverwaltung(Vermögensverwaltung)
Nähere Einzelheiten hierzu können Sie durch Anklicken des nebenstehenden Links erfahren.
- Anlageberatung für professionelle Kunden
Nähere Einzelheiten hierzu können Sie durch Anklicken des nebenstehenden Links erfahren.
- Anlagevermittlung
- Abschlussvermittlung
2 Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?
Die gesetzlichen Regelungen verpflichten uns, für die Erbringung der
Wertpapierdienstleistung bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen.
Dies gewährleisten wir wie folgt:
2.1 Barrierefreiheit dieser Information
Diese Informationen stellen wir Ihnen über verschiedene sensorisch wahrnehmbare
Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies sind:
- Die persönliche Aushändigung in Papierform in unseren Geschäftsräumen.
- Das Vorlesen durch unsere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiterinnen.
- Durch Abrufen von unserer Firmenwebseite.
Die Inhalte dieser Informationen sind in einer verständlichen Sprache formuliert.
Das Sprachniveau B des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
wird nicht überschritten.
Das Sprachniveau B2 gilt aber nicht für den Vertrag und die dazugehörenden
vorvertraglichen Informationen.
Das Layout dieser Informationen ist besonders gestaltet:
Wir haben für die bessere Leserlichkeit die als barrierefrei geltende Schriftart Arial
verwendet und sowohl die Schriftgröße als auch den Zeilenabstand erhöht
(Schriftgröße 13, Zeilenabstand 1,2). Für einen gleichmäßigen Lesefluss verwenden
wir den linksbündigen Flattersatz.
2.2 Barrierefreiheit der Wertpapierdienstleistungen
2.2.1 Abschluss des Vertrages in Textform
Der Vermögensverwaltungs- bzw. Anlageberatungsvertrag wird in der Regel in
Textform mit Ihrer persönlichen Unterschrift geschlossen. Auch die anderen
Dokumente werden in der Regel in Textform zur Verfügung gestellt. Bei graphischen
Darstellungen in den Dokumenten sind Beschreibungen beigefügt. Sämtliche
Dokumente in Textform können vorgelesen und ausführlich erläutert werden.
2.2.2 Digitaler Abschluss des Vertrages
Der Vermögensverwaltungs- bzw. Anlagerberatungs- und Abschlussvermittlungsvertrag
kann auf Wunsch auch digital (elektronisch) über ein spezielles digitales Programm auf
einem elektronischen Medium (Computer, Tablet usw.) abgeschlossen werden. Der
Prozess ist benutzerfreundlich gestaltet. Der Unterschied zum Vertragsabschluss in
Textform besteht darin, dass die einzelnen Schritte bis zum Vertragsschluss nicht
in Papierform, sondern elektronisch durchlaufen werden.
2.3 Barrierefreiheit unserer Webseite
Vor dem Hintergrund des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) hat sich die
Gesellschaft bereits vor geraumer Zeit dazu entschlossen, einen vollständig neuen
Internetauftritt zu erstellen. Die Fertigstellung der neuen Webseite ist zum Zeitpunkt
dieser Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen und wird voraussichtlich noch bis
ca. Oktober 2025 dauern. Wir sind jedoch bemüht, die Fertigstellung zügig voranzutreiben.
Bis zur Veröffentlichung der neuen Inhalte können Sie sich über unser Unternehmen
und die angebotenen Dienstleistungen auf unserer bisherigen Webseite informieren.
Diese Webseite entspricht jedoch nur in Teilen den allgemeinen Grundsätzen an
barrierefreie Webinhalte.
Diese sind:
- Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Informationen sowie die
weiteren Funktionen wahrnehmen können.
- Bedienbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Funktionen bedienen können.
- Verständlichkeit: Für möglichst alle Nutzer gestalten wir die Webinhalte lesbar
und möglichst in einer einfachen Sprache.
- Robustheit: Die Webinhalte sollen mit assistiven Technologien kompatibel sein.
Das heißt, sie sind für Programme zum Vorlesen, zum Vergrößern der Texte oder
zur Umwandlung von Sprache in Text geeignet.
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf der Webseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden, wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen
uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten
schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, bei welcher Funktion Sie auf Barrieren
gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers und
senden uns diesen per E-Mail an:
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden
Antworten erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle der zuständigen
Marktüberwachungsbehörde wenden (siehe nachfolgender Absatz). Die Durchsetzungsstelle
unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.
3 Die zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sie können Ihre Anliegen an die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder
für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) richten:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und
Dienstleistungen - MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail:
Die „MLBF“ ist noch in Gründung. Sie nimmt Ihre Anliegen aber jetzt schon entgegen
und leitet diese an die derzeit noch zuständigen Behörden der Bundesländer zur Bearbeitung weiter.
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt und am 08.09.2025 aktualisiert.