Informationen für Verbraucher über unsere barrierefreien Dienstleistungen

 

Hier: Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)

 

(§ 14 Abs.1 Nr.2 i. V. m. Anlage 3 BFSG)

 

 

 

 

Name und Anschrift des Instituts

HELLERICH GmbH, Königinstraße 29, 80539 München

 

Telefon

+49 89 287238-0

 

 

 

 

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Anlage 3 des BFSG sind wir verpflichtet,

für die Allgemeinheit in barrierefreier Form Informationen zur Funktionsweise

der angebotenen Wertpapierdienstleistungen zugänglich zu machen. Diese Informationen

müssen auch erläutern, wie wir die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit in Bezug

auf die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen erfüllen. Alle Verbraucher

sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Dienstleistungen

haben und dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Für die Informationen ist vorgesehen,

dass ihr Schwierigkeitsgrad das Sprachniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens

für Sprachen des Europarates nicht überschreitet. Das bedeutet, dass vorausgesetzt werden kann,

dass die wichtigsten Inhalte auch von komplexen Texten zu konkreten und abstrakten Themen

verstanden werden.

 


 

Inhaltsverzeichnis

 

 

1        Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?

 

2        Zur Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)

 

2.1     Allgemeine Beschreibung

2.2     Was ist „unabhängige“ Vermögensverwaltung?

2.3     Was sind Finanzinstrumente?

2.4     Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Vermögensverwaltung

2.5     Unsere regelmäßigen Informationen über die Vermögensverwaltung

2.6     Zur Laufzeit des Vermögensverwaltungsvertrages

2.7     Zu den Kosten des Vermögensverwaltungsvertrages

2.8     Wann besteht ein Widerrufsrecht?

 

3        Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?

 

3.1     Barrierefreiheit dieser Information

3.2     Barrierefreiheit der Vermögensverwaltung

3.3     Barrierefreiheit unserer Webseite

 

4        Die zuständige Marktaufsichtsbehörde

 

 

 

1     Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?

 

Wir bieten folgende Wertpapierdienstleistungen an:

 

  • Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)

 

  • Anlageberatung

 

  • Anlagevermittlung

 

  • Abschlussvermittlung

 

 

2     Zur Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)  

 

Die umgangssprachliche Vermögensverwaltung wird in den gesetzlichen Vorschriften als

„Finanzportfolioverwaltung“ definiert. Für diese Dienstleistung erteilen wir

die nachfolgenden Informationen und verwenden dabei nur noch den umgangs­sprachlichen

Begriff „Vermögensverwaltung“.

 

 

2.1   Allgemeine Beschreibung

 

Im Rahmen einer Vermögensverwaltung entscheiden wir selbstständig und ohne

vorherige Rücksprache mit Ihnen, welche Finanzinstrumente wir zu welchem Zeitpunkt

für Ihr Wertpapierdepot kaufen oder verkaufen. Wir sind nicht verpflichtet, vorher

Ihre Zustimmung einzuholen. Ein Wertpapierdepot ist ein besonderes Bankkonto,

auf dem die Wertpapiere verbucht sind.

 

Für die Ausführung der Vermögensverwaltung benötigen Sie neben dem

Wertpapierdepot auch ein Verrechnungskonto. Auf diesem sind die Geldbeträge

verbucht, mit denen die Wertpapiere gekauft werden. Auf dem Verrechnungs­konto

werden auch die aus den Verkäufen erzielten Gutschriften verbucht. Ferner werden

dem Verrechnungskonto Erträge aus der Vermögensverwaltung gutgeschrieben

sowie Kosten belastet. Neben einem Verrechnungskonto in Euro kann es auch

eines oder mehrere in einer anderen Währung (z. B. USD) geben. Wertpapierdepot

und Verrechnungskonten werden nicht von uns, sondern von einer Bank geführt.

Diese bilden das sogenannte „Portfolio“.

 

2.2   Was ist „unabhängige“ Vermögensverwaltung?

 

Von „unabhängiger“ Vermögensverwaltung spricht man, wenn der Vermögens­ver­walter

nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Produkten und Dienstleistungen einer

Bank oder einer Versicherung steht. Die Auswahl der Anlagen soll hier möglichst frei

von Verkaufsinteressen von Banken oder Versicherungen erfolgen.

 

 

2.3   Was sind Finanzinstrumente?

 

Die Vermögensverwaltung bezieht sich auf Anlagemöglichkeiten in Form von „Finanzinstrumenten“.

Zu den Finanzinstrumenten gehören:

  • Wertpapiere, z. B. Aktien, Anleihen und Zertifikate

 

  • Anteile an Investmentfonds

 

Immobilien, physisches Gold (z. B. in Form von Goldbarren), Oldtimer, Kunstwerke und Kryptowerte

(zum Beispiel Bitcoin) sind keine Finanzinstrumente. Sie sind daher nicht Gegenstand einer

Vermögensverwaltung.

 

 

2.4   Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Vermögensverwaltung

 

Bei einer Vermögensverwaltung soll Ihr Vermögen in Ihrem Interesse und nach

Ihren individuellen Bedürfnissen angelegt werden. Dazu müssen wir von Ihnen

am Anfang einige persönliche Daten und auch Ihre Wünsche (= das Anlegerprofil)

anhand eines Fragebogens wie folgt ermitteln:

 

Ihre finanziellen Verhältnisse (= Wie hoch sind Ihr Vermögen, Ihr laufendes

Einkommen und Ihre laufenden Ausgaben und die sonstigen Belastungen

und damit der Betrag, der Ihnen zur Anlage zur Verfügung steht?)

 

Ihre Anlageziele (= Was wollen Sie mit der Anlage Ihres Vermögens

erreichen? Beispiele: langfristiger Vermögensaufbau oder Teilnahme an Marktchancen)

 

Ihr Anlagehorizont (= Für welchen Zeitraum möchten Sie Ihr Geld anlegen?

Langfristig für mehrere Jahre oder nur kurzfristig für wenige Monate? Wann

benötigen Sie das Geld wieder?)

 

 

Ihre Risikobereitschaft (= Welche Wertschwankungen oder Verluste in

dem verwalteten Portfolio sind Sie bereit hinzunehmen?)

 

Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen (= Sollen ökologische oder soziale Kriterien bei

der Anlage berücksichtigt werden? Beispiele: Sollen Investitionen in

bestimmte Wirtschaftsbereiche ausgeschlossen werden oder bestimmte Umwelt- oder

Sozialziele gefördert werden?)

 
Ihre Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vermögensanlage

(= Welchen Wissensstand haben Sie über die Risiken, die mit der Anlage verbunden sind?)

 

Auf Grundlage dieser Angaben empfehlen wir Ihnen dann für Sie geeignete

Anlagerichtlinien. Diese Anlagerichtlinien müssen darauf ausgelegt sein,

dass Ihr Portfolio Ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht. Sie sind

Bestandteil des zu schließenden Vermögensverwaltungsvertrages und

binden uns bei der laufenden Auswahl der Anlagen.

 

Für unser Tätigwerden im Rahmen der Vermögensverwaltung benötigen

wir von Ihnen eine Bankvollmacht. Diese berechtigt uns nur zur Veranlassung

von Käufen und Verkäufen auf Ihrem von der Bank geführten Wertpapierdepot.

In der Vollmacht ist ausgeschlossen, dass wir Ihre Vermögenswerte auf unser

Konto oder auf sonstige Konten übertragen können.

 

Bevor wir mit Ihnen einen Vermögensverwaltungsvertrag abschließen, informieren

wir Sie auch über die voraussichtlichen Kosten.

 

In dem Vermögensverwaltungsvertrag sind alle wichtigen rechtlichen Einzel­heiten geregelt.

 

Nach dem Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages, nach der Eröffnung

des Wertpapierdepots einschließlich des Verrechnungskontos sowie nach Erteilung

der Vollmacht beginnen wir mit der Vermögensverwaltung. Ab diesem Zeitpunkt

handeln wir selbstständig und kaufen und verkaufen für Sie Finanzinstrumente.

Dabei berücksichtigen wir bei unseren Entscheidungen die mit Ihnen vereinbarten

Anlagerichtlinien.

 

 

2.5   Unsere regelmäßigen Informationen über die Vermögensverwaltung

 

Sie bekommen von uns regelmäßige Berichte mit bestimmten Informa­tionen über

die Durchführung der Vermögensverwaltung. In der Regel beziehen sich die

Informationen auf einen bestimmten zurückliegenden Zeitraum. Das

ist der Berichtszeitraum. Dieser umfasst in der Regel 3 Monate und das laufende Jahr.

Einige Informationen in dem Bericht beziehen sich auf einen Stichtag. Dieser Stichtag

ist meist der letzte Geschäftstag des Berichtszeitraums.

 

Die Berichte enthalten regelmäßig die folgenden Informationen:

 

Zusammensetzung und Bewertung Ihres Portfolios (= Welche Finanzinstrumente

waren am Stichtag in Ihrem Portfolio enthalten? Wie viel waren die einzelnen

Finanzinstrumente am Stichtag wert?
 
Wertentwicklung Ihres Portfolios und der Vergleichsgröße (sog. Benchmark), sofern

mit Ihnen vereinbart, während des Berichtszeitraums (= Wie hat sich der Wert

Ihrer Finanzinstrumente sowie die Vergleichsgröße im Berichtszeitraum entwickelt?)
 
Gebühren und Kosten (= Wie hoch waren die Kosten für die Vermögensverwaltung

im Berichtszeitraum?)
 
Kontostand Ihres Verrechnungskontos zum Beginn und zum Ende

des   Berichtszeitraums
 
Eingegangene Zahlungen, zum Beispiel Dividenden und Zinsen
 
Jährliche Geeignetheitserläuterung, also eine Erklärung, wie die veranlassten

Käufe und Verkäufe den vereinbarten Anlagerichtlinien entsprochen haben.

 

Über die aktuelle Zusammensetzung und die Wertentwicklung Ihres Portfolios

informieren wir Sie üblicherweise viermal im Jahr (jedes Quartal).

 

Wir informieren Sie auch, wenn etwaige Wertverluste Ihres Portfolios bestimmte

Schwellenwerte übersteigen. Ein Schwellenwert ist erreicht, wenn im Berichtszeitraum

der anfängliche Wert Ihres Portfolios um einen bestimmten Prozentsatz gefallen ist.

Im Gesetz ist ein Schwellenwert von 10 Prozent vorgegeben. Im weiteren Verlauf

erhalten Sie immer dann erneut eine Verlustmitteilung, wenn im Berichtszeitraum

der anfängliche Wert Ihres Portfolios um nochmals 10% gefallen ist.

 

 

2.6   Zur Laufzeit des Vermögensverwaltungsvertrages

 

Der Vertrag über die Vermögensverwaltung hat keine feste Laufzeit. Sie können den

Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung kann

nicht mündlich erklärt werden, sondern muss in Textform (zum Beispiel per E-Mail) erfolgen.

 

Demgegenüber können wir selbst den Vertrag nur unter Einhaltung einer Frist

von 3 Monaten zum Monatsende kündigen, die im Vermögensverwaltungsvertrag vereinbart ist.

 

 

2.7   Zu den Kosten des Vermögensverwaltungsvertrages

 

Über die Kosten der Vermögensverwaltung erhalten Sie zu Beginn eine

gesonderte Information. Für die Durchführung der Vermögensverwaltung

erhalten wir eine regelmäßige Vergütung. Diese beträgt einen bestimmten

Prozentsatz des Volumens, das wir für Sie verwalten (sog. fixe Vergütung).

Zusätzlich zur fixen Vergütung kann auch eine sog. variable Vergütung anfallen.

Diese wird in Abhängigkeit von der im Berechnungszeitraum erzielten Wertent­wicklung

des Portfolios erhoben. Dies erfolgt aber nur dann, wenn die vertraglich vereinbarte

Mindestwertentwicklung übertroffen wurde. Von der über dieser Mindestwertentwicklung

liegenden Wertveränderung wird dann die variable Vergütung mit einem bestimmten

Prozentsatz errechnet. Verluste aus vorherigen Berechnungsperioden müssen jedoch

zuvor ausgeglichen werden.

Der Prozentsatz der fixen und ggf. variablen Vergütung sowie weitere Abrechnungsdetails

werden im Vermögensverwaltungsvertrag vereinbart.

 

Die Kosten für die Führung des Wertpapierdepots und der Verrechnungskonten durch

die Bank werden von dieser zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Kosten

für den Kauf oder den Verkauf der Finanzinstrumente.  

 

 

2.8   Wann besteht ein Widerrufsrecht?

 

Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vermögensverwaltungsvertrag nicht in

unseren Geschäftsräumen abgeschlossen wurde, sondern beispielweise über das Internet

oder über das Telefon. Sie können den Vermögensverwal­tungs­vertrag dann innerhalb

von zwei Wochen widerrufen. In diesem Falle erhalten Sie von uns eine gesonderte

gesetzliche Information in Form der Widerrufsbelehrung. Darin werden Sie über alle

weiteren Einzelheiten des Widerrufs informiert. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen

beginnt erst dann, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde und wir Ihnen die

Widerrufsbelehrung korrekt erteilt haben.

 

Hinweis: Auch wenn Sie den Vermögensverwaltungsvertrag widerrufen, bleiben

die für Sie erworbenen oder verkauften Finanzinstrumente unberührt. Das heißt,

dass die bis zum Widerruf von uns veranlassten Käufe oder Verkäufe trotz des

Widerrufs nicht rückgängig gemacht werden.

 

 

3     Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?

 

Die gesetzlichen Regelungen verpflichten uns, für die Erbringung der

Wertpapierdienstleistung bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen.

Dies gewährleisten wir wie folgt:

 

 

3.1   Barrierefreiheit dieser Information

 

Diese Informationen stellen wir Ihnen über verschiedene sensorisch wahrnehmbare

Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies sind:

 

  • Die persönliche Aushändigung in Papierform in unseren Geschäfts­räumen.

 

  • Das Vorlesen durch unsere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.

 

  • Durch Abrufen von unserer Firmenwebseite.

 

Die Inhalte dieser Informationen sind in einer verständlichen Sprache formuliert.

Das Sprachniveau B des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für

Sprachen wird nicht überschritten.

 

Das Sprachniveau B2 gilt aber nicht für den Vertrag und die dazugehörenden

vorvertraglichen Informationen.

 

Das Layout dieser Informationen ist besonders gestaltet:

 

Wir haben für die bessere Leserlichkeit die als barrierefrei geltende

Schriftart Arial verwendet und sowohl die Schriftgröße als auch den

Zeilenabstand erhöht (Schriftgröße 13, Zeilenabstand 1,2). Für einen gleichmäßigen

Lesefluss verwenden wir den linksbündigen Flattersatz.

 

 

3.2   Barrierefreiheit der Vermögensverwaltung

 

3.2.1  Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages in Textform

 

Der Vermögensverwaltungsvertrag wird in der Regel in Textform mit Ihrer persönlichen

Unterschrift geschlossen. Auch die anderen Dokumente werden in der Regel in Textform

zur Verfügung gestellt. Bei graphischen Darstellungen in den Dokumenten

sind Beschreibungen beigefügt. Sämtliche Dokumente in Textform können

vorgelesen und ausführlich erläutert werden.

 

Die Vermögensverwaltung erfolgt nach Abschluss des Vermögensverwaltungs­vertrages

grundsätzlich ohne eine weitere persönliche Kommunikation. Wir treffen die einzelnen

Anlageentscheidungen ohne Rücksprache mit Ihnen.

 

3.2.2  Digitaler Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages

 

Der Vermögensverwaltungsvertrag kann auf Wunsch auch digital (elektronisch)

über ein spezielles digitales Programm auf einem elektronischen Medium

(Computer, Tablet usw.) abgeschlossen werden. Der Prozess ist

benutzerfreundlich gestaltet. Der Unterschied zum Vertragsabschluss in

Textform besteht darin, dass die einzelnen Schritte bis zum Vertragsschluss

nicht in Papierform, sondern elektronisch durchlaufen werden.

 

 

3.3   Barrierefreiheit unserer Webseite

 

Vor dem Hintergrund des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) hat sich

die Gesellschaft bereits vor geraumer Zeit dazu entschlossen, einen vollständig

neuen Internetauftritt zu erstellen. Die Fertigstellung der neuen Webseite

ist zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen und

wird voraussichtlich noch bis ca. Oktober 2025 dauern. Wir sind jedoch bemüht,

die Fertigstellung zügig voranzutreiben.

 

Bis zur Veröffentlichung der neuen Inhalte können Sie sich über unser

Unternehmen und die angebotenen Dienstleistungen auf unserer bisherigen

Webseite informieren. Diese Webseite entspricht jedoch nur in Teilen den

allgemeinen Grundsätzen an barrierefreie Webinhalte.

 

Diese sind:

 

Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Informationen sowie

dieweiteren Funktionen wahrnehmen können.
 
Bedienbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Funktionen bedienen können.
 
Verständlichkeit: Für möglichst alle Nutzer gestalten wir die Webinhalte l

esbar und möglichst in einer einfachen Sprache.
 
Robustheit: Die Webinhalte sollen mit assistiven Technologien kompatibel sein.

Das heißt sie sind für Programme zum Vorlesen, zum Vergrößern der Texte oder

zur Umwandlung von Sprache in Text geeignet.

 

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf der Webseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden, wir freuen uns auf Ihr Feedback

und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen

und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen

Sie uns mit, bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie

hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers und senden uns

diesen per E-Mail an:

 

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine

zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle

der zuständigen Marktüberwachungsbehörde wenden (siehe nachfolgender Absatz).

Die Durchsetzungsstelle unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.

 

4     Die zuständige Marktüberwachungsbehörde

 

Zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheits­anforderungen ist:

 

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung


IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern


Durchsetzungs- und Überwachungsstelle


für barrierefreie Informationstechnik


St.-Martin-Straße 47


81541 München


E-Mail: 

 

 

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.

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