Informationen für Verbraucher über unsere barrierefreien Dienstleistungen

 

 

(§ 14 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Anlage 3 BFSG)

 

 

 

 

Name und Anschrift des Instituts

HELLERICH GmbH, Königinstraße 29, 80539 München

 

Telefon

+49 89 287238-0

 

 

 

 

Nach § 14 Abs.1 Nr. 2 in Verbindung mit Anlage 3 des BFSG sind wir verpflichtet,

für die Allgemeinheit in barrierefreier Form Informationen zur Funktionsweise der

angebotenen Wertpapierdienstleistungen zugänglich zu machen. Diese Informationen

müssen auch erläutern, wie wir die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit

in Bezug auf die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen erfüllen. Alle Verbraucher

sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Dienstleistungen haben und dabei nicht

auf fremde Hilfe angewiesen sein. Für die Informationen ist vorgesehen, dass ihr

Schwierigkeitsgrad das Sprachniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für

Sprachen des Europarates nicht überschreitet. Das bedeutet, dass vorausgesetzt werden kann,

dass die wichtigsten Inhalte auch von komplexen Texten zu konkreten und abstrakten

Themen verstanden werden.

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

 

1        Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?

 

2        Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?

 

2.1     Barrierefreiheit dieser Information

2.2     Barrierefreiheit der Wertpapierdienstleistungen

 

2.2.1  Abschluss des Vertrages in Textform

2.2.2  Digitaler Abschluss des Vertrages

 

2.3     Barrierefreiheit unserer Webseite

 

3        Die zuständige Marktaufsichtsbehörde

 

 

 

1     Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?

 

 

Wir bieten folgende Wertpapierdienstleistungen an:

 

         

     Nähere Einzelheiten hierzu können Sie durch Anklicken des nebenstehenden Links erfahren.

 

 

     Nähere Einzelheiten hierzu können Sie durch Anklicken des nebenstehenden Links erfahren.

 

  • Anlagevermittlung

 

  • Abschlussvermittlung

 

 

2     Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?

 

 

Die gesetzlichen Regelungen verpflichten uns, für die Erbringung der

Wertpapierdienstleistung bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen.

Dies gewährleisten wir wie folgt:

 

 

2.1   Barrierefreiheit dieser Information

 

Diese Informationen stellen wir Ihnen über verschiedene sensorisch wahrnehmbare

Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies sind:

 

  • Die persönliche Aushändigung in Papierform in unseren Geschäfts­räumen.

 

  • Das Vorlesen durch unsere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiterinnen.

 

  • Durch Abrufen von unserer Firmenwebseite.

 

Die Inhalte dieser Informationen sind in einer verständlichen Sprache formuliert.

Das Sprachniveau B des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen

wird nicht überschritten.

 

Das Sprachniveau B2 gilt aber nicht für den Vertrag und die dazugehörenden

vorvertraglichen Informationen.

 

Das Layout dieser Informationen ist besonders gestaltet:

Wir haben für die bessere Leserlichkeit die als barrierefrei geltende Schriftart Arial

verwendet und sowohl die Schriftgröße als auch den Zeilenabstand erhöht

(Schriftgröße 13, Zeilenabstand 1,2). Für einen gleichmäßigen Lesefluss verwenden

wir den linksbündigen Flattersatz.

 

 

2.2   Barrierefreiheit der Wertpapierdienstleistungen

 

2.2.1  Abschluss des Vertrages in Textform

 

Der Vermögensverwaltungs- bzw. Anlageberatungsvertrag wird in der Regel in

Textform mit Ihrer persönlichen Unterschrift geschlossen. Auch die anderen

Dokumente werden in der Regel in Textform zur Verfügung gestellt. Bei graphischen

Darstellungen in den Dokumenten sind Beschreibungen beigefügt. Sämtliche

Dokumente in Textform können vorgelesen und ausführlich erläutert werden.

 

2.2.2  Digitaler Abschluss des Vertrages

 

Der Vermögensverwaltungs- bzw. Anlagerberatungs- und Abschlussvermittlungsvertrag

kann auf Wunsch auch digital (elektronisch) über ein spezielles digitales Programm auf

einem elektronischen Medium (Computer, Tablet usw.) abgeschlossen werden. Der

Prozess ist benutzerfreundlich gestaltet. Der Unterschied zum Vertragsabschluss in

Textform besteht darin, dass die einzelnen Schritte bis zum Vertragsschluss nicht

in Papierform, sondern elektronisch durchlaufen werden.

 

 

2.3   Barrierefreiheit unserer Webseite

 

Vor dem Hintergrund des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) hat sich die

Gesellschaft bereits vor geraumer Zeit dazu entschlossen, einen vollständig neuen

Internetauftritt zu erstellen. Die Fertigstellung der neuen Webseite ist zum Zeitpunkt

dieser Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen und wird voraussichtlich noch bis

ca. Oktober 2025 dauern. Wir sind jedoch bemüht, die Fertigstellung zügig voranzutreiben.

 

Bis zur Veröffentlichung der neuen Inhalte können Sie sich über unser Unternehmen

und die angebotenen Dienstleistungen auf unserer bisherigen Webseite informieren.

Diese Webseite entspricht jedoch nur in Teilen den allgemeinen Grundsätzen an

barrierefreie Webinhalte.

Diese sind:

 

  • Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Informationen sowie die

 

weiteren Funktionen wahrnehmen können.

 

  • Bedienbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Funktionen bedienen können.

 

  • Verständlichkeit: Für möglichst alle Nutzer gestalten wir die Webinhalte lesbar

 

und möglichst in einer einfachen Sprache.

 

  • Robustheit: Die Webinhalte sollen mit assistiven Technologien kompatibel sein.


Das heißt, sie sind für Programme zum Vorlesen, zum Vergrößern der Texte oder

zur Umwandlung von Sprache in Text geeignet.

 

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf der Webseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden, wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen

uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten

schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, bei welcher Funktion Sie auf Barrieren

gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers und

senden uns diesen per E-Mail an:

 

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden

Antworten erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle der zuständigen

Marktüberwachungsbehörde wenden (siehe nachfolgender Absatz). Die Durchsetzungsstelle

unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.

 

 

3     Die zuständige Marktüberwachungsbehörde

 

 

Sie können Ihre Anliegen an die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder

für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) richten:

 

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und

Dienstleistungen - MLBF (in Errichtung)

c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Postfach 39 11 55

39135 Magdeburg

Telefon: 0391 567 6970

E-Mail:

 

Die „MLBF“ ist noch in Gründung. Sie nimmt Ihre Anliegen aber jetzt schon entgegen

und leitet diese an die derzeit noch zuständigen Behörden der Bundesländer zur Bearbeitung weiter.

 

Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt und am 08.09.2025 aktualisiert.

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