Informationen für Verbraucher über unsere barrierefreien Dienstleistungen
(§ 14 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Anlage 3 BFSG)
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Name und Anschrift des Instituts HELLERICH GmbH, Königinstraße 29, 80539 München |
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Telefon +49 89 287238-0 |
Nach § 14 Abs.1 Nr. 2 in Verbindung mit Anlage 3 des BFSG sind wir verpflichtet, für die Allgemeinheit in barrierefreier Form Informationen zur Funktionsweise der angebotenen Wertpapierdienstleistungen zugänglich zu machen. Diese Informationen müssen auch erläutern, wie wir die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit in Bezug auf die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen erfüllen. Alle Verbraucher sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Dienstleistungen haben und dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Für die Informationen ist vorgesehen, dass ihr Schwierigkeitsgrad das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates nicht überschreitet. Das bedeutet, dass vorausgesetzt werden kann, dass die wichtigsten Inhalte auch von komplexen Texten zu konkreten und abstrakten Themen verstanden werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?
2 Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?
2.1 Barrierefreiheit dieser Information
2.2 Barrierefreiheit der Wertpapierdienstleistungen
2.2.1 Abschluss des Vertrages in Textform
2.2.2 Digitaler Abschluss des Vertrages
2.3 Barrierefreiheit unserer Webseite
3 Die zuständige Marktaufsichtsbehörde
1 Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?
Wir bieten folgende Wertpapierdienstleistungen an:
- Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
Nähere Einzelheiten hierzu können Sie durch Anklicken des nebenstehenden Links erfahren.
- Anlageberatung für professionelle Kunden
Nähere Einzelheiten hierzu können Sie durch Anklicken des nebenstehenden Links erfahren.
- Anlagevermittlung für unternehmerische Beteiligungen
Nähere Einzelheiten hierzu können Sie durch Anklicken des nebenstehenden Links erfahren.
- Vermittlung von Aufträgen zur Ausführung an die Depotbank als reines Abwicklungsgeschäft
(Execution-Only)
Nähere Einzelheiten hierzu können Sie durch Anklicken des nebenstehenden Links erfahren.
2 Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?
Die gesetzlichen Regelungen verpflichten uns, für die Erbringung der Wertpapierdienstleistungen bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Dies gewährleisten wir wie folgt:
2.1 Barrierefreiheit dieser Information
Diese Informationen stellen wir Ihnen über verschiedene sensorisch wahrnehmbareZugangsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies sind:
- Die persönliche Aushändigung in Papierform in unseren Geschäftsräumen.
- Das Vorlesen durch unsere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiterinnen.
- Durch Abrufen von unserer Firmenwebseite.
Die Inhalte dieser Informationen sind in einer verständlichen Sprache formuliert. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen dient dabei als Orientierungsniveau.Dieses Sprachniveau gilt aber nicht für den Vertrag und die dazugehörenden vorvertraglichen Informationen.
Das Layout dieser Informationen ist besonders gestaltet:Wir haben für die bessere Leserlichkeit die als barrierefrei geltende Schriftart Arial verwendet und sowohl die Schriftgröße als auch den Zeilenabstand erhöht (Schriftgröße 13, Zeilenabstand 1,2). Für einen gleichmäßigen Lesefluss verwenden wir den linksbündigen Flattersatz.
2.2 Barrierefreiheit der Wertpapierdienstleistungen
2.2.1 Abschluss des Vertrages in Textform
Der Vermögensverwaltungs- bzw. Anlageberatungsvertrag wird in der Regel in Textform mit Ihrer persönlichen Unterschrift geschlossen. Auch die anderen Dokumente werden in der Regel in Textform zur Verfügung gestellt. Bei graphischen Darstellungen in den Dokumenten sind Beschreibungen beigefügt. Sämtliche Dokumente in Textform können vorgelesen und ausführlich erläutert werden.
2.2.2 Digitaler Abschluss des Vertrages
Der Vermögensverwaltungs- bzw. Anlagerberatungsvertrag kann auf Wunsch auch digital (elektronisch) über ein spezielles digitales Programm auf einem elektronischen Medium (zum Beispiel Computer, Tablet) abgeschlossen werden. Der Prozess ist benutzerfreundlich gestaltet. Der Unterschied zum Vertragsabschluss in Textform besteht darin, dass die einzelnen Schritte bis zum Vertragsschluss nicht in Papierform, sondern elektronisch durchlaufen werden.
2.3 Barrierefreiheit unserer Webseite
Vor dem Hintergrund des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) hat sich die Gesellschaft bereits vor geraumer Zeit dazu entschlossen, einen vollständig neuen Internetauftritt zu erstellen. Die Fertigstellung der neuen Webseite ist zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen und wird voraussichtlich im dritten Quartal 2026 erfolgen. Wir sind jedoch bemüht, die Fertigstellung zügig voranzutreiben.
Die Grundsätze der barrierefreien Webinhalte sind:
- Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Informationen sowie die weiteren Funktionen wahrnehmen können.
- Bedienbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Funktionen bedienen können.
- Verständlichkeit: Für möglichst alle Nutzer gestalten wir die Webinhalte lesbar und möglichst in einer einfachen Sprache.
- Robustheit: Die Webinhalte sollen mit assistiven Technologien kompatibel sein. Das heißt, sie sind für Programme zum Vorlesen, zum Vergrößern der Texte oder zur Umwandlung von Sprache in Text geeignet.
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf der Webseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden, wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers und senden uns diesen per E-Mail an:
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle der zuständigen Marktüberwachungsbehörde wenden (siehe nachfolgender Absatz). Die Durchsetzungsstelle unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.
3 Die zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sie können Ihre Anliegen an die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) richten:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen - MLBF AöR
Carl-Miller-Str. 6
3912 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 6970
E-Mail:
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt und zuletzt am 10.03.2026 aktualisiert.