Informationen für Verbraucher über unsere barrierefreien Dienstleistungen
Hier: Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
(§ 14 Abs.1 Nr.2 i. V. m. Anlage 3 BFSG)
Name und Anschrift des Instituts HELLERICH GmbH, Königinstraße 29, 80539 München
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Telefon +49 89 287238-0
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Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Anlage 3 des BFSG sind wir verpflichtet,
für die Allgemeinheit in barrierefreier Form Informationen zur Funktionsweise
der angebotenen Wertpapierdienstleistungen zugänglich zu machen. Diese Informationen
müssen auch erläutern, wie wir die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit in Bezug
auf die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen erfüllen. Alle Verbraucher
sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Dienstleistungen
haben und dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Für die Informationen ist vorgesehen,
dass ihr Schwierigkeitsgrad das Sprachniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens
für Sprachen des Europarates nicht überschreitet. Das bedeutet, dass vorausgesetzt werden kann,
dass die wichtigsten Inhalte auch von komplexen Texten zu konkreten und abstrakten Themen
verstanden werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?
2 Zur Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
2.1 Allgemeine Beschreibung
2.2 Was ist „unabhängige“ Vermögensverwaltung?
2.3 Was sind Finanzinstrumente?
2.4 Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Vermögensverwaltung
2.5 Unsere regelmäßigen Informationen über die Vermögensverwaltung
2.6 Zur Laufzeit des Vermögensverwaltungsvertrages
2.7 Zu den Kosten des Vermögensverwaltungsvertrages
2.8 Wann besteht ein Widerrufsrecht?
3 Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?
3.1 Barrierefreiheit dieser Information
3.2 Barrierefreiheit der Vermögensverwaltung
3.3 Barrierefreiheit unserer Webseite
4 Die zuständige Marktaufsichtsbehörde
1 Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?
Wir bieten folgende Wertpapierdienstleistungen an:
- Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
- Anlageberatung
- Anlagevermittlung
- Abschlussvermittlung
2 Zur Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
Die umgangssprachliche Vermögensverwaltung wird in den gesetzlichen Vorschriften als
„Finanzportfolioverwaltung“ definiert. Für diese Dienstleistung erteilen wir
die nachfolgenden Informationen und verwenden dabei nur noch den umgangssprachlichen
Begriff „Vermögensverwaltung“.
2.1 Allgemeine Beschreibung
Im Rahmen einer Vermögensverwaltung entscheiden wir selbstständig und ohne
vorherige Rücksprache mit Ihnen, welche Finanzinstrumente wir zu welchem Zeitpunkt
für Ihr Wertpapierdepot kaufen oder verkaufen. Wir sind nicht verpflichtet, vorher
Ihre Zustimmung einzuholen. Ein Wertpapierdepot ist ein besonderes Bankkonto,
auf dem die Wertpapiere verbucht sind.
Für die Ausführung der Vermögensverwaltung benötigen Sie neben dem
Wertpapierdepot auch ein Verrechnungskonto. Auf diesem sind die Geldbeträge
verbucht, mit denen die Wertpapiere gekauft werden. Auf dem Verrechnungskonto
werden auch die aus den Verkäufen erzielten Gutschriften verbucht. Ferner werden
dem Verrechnungskonto Erträge aus der Vermögensverwaltung gutgeschrieben
sowie Kosten belastet. Neben einem Verrechnungskonto in Euro kann es auch
eines oder mehrere in einer anderen Währung (z. B. USD) geben. Wertpapierdepot
und Verrechnungskonten werden nicht von uns, sondern von einer Bank geführt.
Diese bilden das sogenannte „Portfolio“.
2.2 Was ist „unabhängige“ Vermögensverwaltung?
Von „unabhängiger“ Vermögensverwaltung spricht man, wenn der Vermögensverwalter
nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Produkten und Dienstleistungen einer
Bank oder einer Versicherung steht. Die Auswahl der Anlagen soll hier möglichst frei
von Verkaufsinteressen von Banken oder Versicherungen erfolgen.
2.3 Was sind Finanzinstrumente?
Die Vermögensverwaltung bezieht sich auf Anlagemöglichkeiten in Form von „Finanzinstrumenten“.
Zu den Finanzinstrumenten gehören:
- Wertpapiere, z. B. Aktien, Anleihen und Zertifikate
- Anteile an Investmentfonds
Immobilien, physisches Gold (z. B. in Form von Goldbarren), Oldtimer, Kunstwerke und Kryptowerte
(zum Beispiel Bitcoin) sind keine Finanzinstrumente. Sie sind daher nicht Gegenstand einer
Vermögensverwaltung.
2.4 Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Vermögensverwaltung
Bei einer Vermögensverwaltung soll Ihr Vermögen in Ihrem Interesse und nach
Ihren individuellen Bedürfnissen angelegt werden. Dazu müssen wir von Ihnen
am Anfang einige persönliche Daten und auch Ihre Wünsche (= das Anlegerprofil)
anhand eines Fragebogens wie folgt ermitteln:
Ihre finanziellen Verhältnisse (= Wie hoch sind Ihr Vermögen, Ihr laufendes
Einkommen und Ihre laufenden Ausgaben und die sonstigen Belastungen
und damit der Betrag, der Ihnen zur Anlage zur Verfügung steht?)
Ihre Anlageziele (= Was wollen Sie mit der Anlage Ihres Vermögens
erreichen? Beispiele: langfristiger Vermögensaufbau oder Teilnahme an Marktchancen)
Ihr Anlagehorizont (= Für welchen Zeitraum möchten Sie Ihr Geld anlegen?
Langfristig für mehrere Jahre oder nur kurzfristig für wenige Monate? Wann
benötigen Sie das Geld wieder?)
Ihre Risikobereitschaft (= Welche Wertschwankungen oder Verluste in
dem verwalteten Portfolio sind Sie bereit hinzunehmen?)
Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen (= Sollen ökologische oder soziale Kriterien bei
der Anlage berücksichtigt werden? Beispiele: Sollen Investitionen in
bestimmte Wirtschaftsbereiche ausgeschlossen werden oder bestimmte Umwelt- oder
Sozialziele gefördert werden?)
Ihre Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vermögensanlage
(= Welchen Wissensstand haben Sie über die Risiken, die mit der Anlage verbunden sind?)
Auf Grundlage dieser Angaben empfehlen wir Ihnen dann für Sie geeignete
Anlagerichtlinien. Diese Anlagerichtlinien müssen darauf ausgelegt sein,
dass Ihr Portfolio Ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht. Sie sind
Bestandteil des zu schließenden Vermögensverwaltungsvertrages und
binden uns bei der laufenden Auswahl der Anlagen.
Für unser Tätigwerden im Rahmen der Vermögensverwaltung benötigen
wir von Ihnen eine Bankvollmacht. Diese berechtigt uns nur zur Veranlassung
von Käufen und Verkäufen auf Ihrem von der Bank geführten Wertpapierdepot.
In der Vollmacht ist ausgeschlossen, dass wir Ihre Vermögenswerte auf unser
Konto oder auf sonstige Konten übertragen können.
Bevor wir mit Ihnen einen Vermögensverwaltungsvertrag abschließen, informieren
wir Sie auch über die voraussichtlichen Kosten.
In dem Vermögensverwaltungsvertrag sind alle wichtigen rechtlichen Einzelheiten geregelt.
Nach dem Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages, nach der Eröffnung
des Wertpapierdepots einschließlich des Verrechnungskontos sowie nach Erteilung
der Vollmacht beginnen wir mit der Vermögensverwaltung. Ab diesem Zeitpunkt
handeln wir selbstständig und kaufen und verkaufen für Sie Finanzinstrumente.
Dabei berücksichtigen wir bei unseren Entscheidungen die mit Ihnen vereinbarten
Anlagerichtlinien.
2.5 Unsere regelmäßigen Informationen über die Vermögensverwaltung
Sie bekommen von uns regelmäßige Berichte mit bestimmten Informationen über
die Durchführung der Vermögensverwaltung. In der Regel beziehen sich die
Informationen auf einen bestimmten zurückliegenden Zeitraum. Das
ist der Berichtszeitraum. Dieser umfasst in der Regel 3 Monate und das laufende Jahr.
Einige Informationen in dem Bericht beziehen sich auf einen Stichtag. Dieser Stichtag
ist meist der letzte Geschäftstag des Berichtszeitraums.
Die Berichte enthalten regelmäßig die folgenden Informationen:
Zusammensetzung und Bewertung Ihres Portfolios (= Welche Finanzinstrumente
waren am Stichtag in Ihrem Portfolio enthalten? Wie viel waren die einzelnen
Finanzinstrumente am Stichtag wert?
Wertentwicklung Ihres Portfolios und der Vergleichsgröße (sog. Benchmark), sofern
mit Ihnen vereinbart, während des Berichtszeitraums (= Wie hat sich der Wert
Ihrer Finanzinstrumente sowie die Vergleichsgröße im Berichtszeitraum entwickelt?)
Gebühren und Kosten (= Wie hoch waren die Kosten für die Vermögensverwaltung
im Berichtszeitraum?)
Kontostand Ihres Verrechnungskontos zum Beginn und zum Ende
des Berichtszeitraums
Eingegangene Zahlungen, zum Beispiel Dividenden und Zinsen
Jährliche Geeignetheitserläuterung, also eine Erklärung, wie die veranlassten
Käufe und Verkäufe den vereinbarten Anlagerichtlinien entsprochen haben.
Über die aktuelle Zusammensetzung und die Wertentwicklung Ihres Portfolios
informieren wir Sie üblicherweise viermal im Jahr (jedes Quartal).
Wir informieren Sie auch, wenn etwaige Wertverluste Ihres Portfolios bestimmte
Schwellenwerte übersteigen. Ein Schwellenwert ist erreicht, wenn im Berichtszeitraum
der anfängliche Wert Ihres Portfolios um einen bestimmten Prozentsatz gefallen ist.
Im Gesetz ist ein Schwellenwert von 10 Prozent vorgegeben. Im weiteren Verlauf
erhalten Sie immer dann erneut eine Verlustmitteilung, wenn im Berichtszeitraum
der anfängliche Wert Ihres Portfolios um nochmals 10% gefallen ist.
2.6 Zur Laufzeit des Vermögensverwaltungsvertrages
Der Vertrag über die Vermögensverwaltung hat keine feste Laufzeit. Sie können den
Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung kann
nicht mündlich erklärt werden, sondern muss in Textform (zum Beispiel per E-Mail) erfolgen.
Demgegenüber können wir selbst den Vertrag nur unter Einhaltung einer Frist
von 3 Monaten zum Monatsende kündigen, die im Vermögensverwaltungsvertrag vereinbart ist.
2.7 Zu den Kosten des Vermögensverwaltungsvertrages
Über die Kosten der Vermögensverwaltung erhalten Sie zu Beginn eine
gesonderte Information. Für die Durchführung der Vermögensverwaltung
erhalten wir eine regelmäßige Vergütung. Diese beträgt einen bestimmten
Prozentsatz des Volumens, das wir für Sie verwalten (sog. fixe Vergütung).
Zusätzlich zur fixen Vergütung kann auch eine sog. variable Vergütung anfallen.
Diese wird in Abhängigkeit von der im Berechnungszeitraum erzielten Wertentwicklung
des Portfolios erhoben. Dies erfolgt aber nur dann, wenn die vertraglich vereinbarte
Mindestwertentwicklung übertroffen wurde. Von der über dieser Mindestwertentwicklung
liegenden Wertveränderung wird dann die variable Vergütung mit einem bestimmten
Prozentsatz errechnet. Verluste aus vorherigen Berechnungsperioden müssen jedoch
zuvor ausgeglichen werden.
Der Prozentsatz der fixen und ggf. variablen Vergütung sowie weitere Abrechnungsdetails
werden im Vermögensverwaltungsvertrag vereinbart.
Die Kosten für die Führung des Wertpapierdepots und der Verrechnungskonten durch
die Bank werden von dieser zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Kosten
für den Kauf oder den Verkauf der Finanzinstrumente.
2.8 Wann besteht ein Widerrufsrecht?
Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vermögensverwaltungsvertrag nicht in
unseren Geschäftsräumen abgeschlossen wurde, sondern beispielweise über das Internet
oder über das Telefon. Sie können den Vermögensverwaltungsvertrag dann innerhalb
von zwei Wochen widerrufen. In diesem Falle erhalten Sie von uns eine gesonderte
gesetzliche Information in Form der Widerrufsbelehrung. Darin werden Sie über alle
weiteren Einzelheiten des Widerrufs informiert. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen
beginnt erst dann, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde und wir Ihnen die
Widerrufsbelehrung korrekt erteilt haben.
Hinweis: Auch wenn Sie den Vermögensverwaltungsvertrag widerrufen, bleiben
die für Sie erworbenen oder verkauften Finanzinstrumente unberührt. Das heißt,
dass die bis zum Widerruf von uns veranlassten Käufe oder Verkäufe trotz des
Widerrufs nicht rückgängig gemacht werden.
3 Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?
Die gesetzlichen Regelungen verpflichten uns, für die Erbringung der
Wertpapierdienstleistung bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen.
Dies gewährleisten wir wie folgt:
3.1 Barrierefreiheit dieser Information
Diese Informationen stellen wir Ihnen über verschiedene sensorisch wahrnehmbare
Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies sind:
- Die persönliche Aushändigung in Papierform in unseren Geschäftsräumen.
- Das Vorlesen durch unsere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.
- Durch Abrufen von unserer Firmenwebseite.
Die Inhalte dieser Informationen sind in einer verständlichen Sprache formuliert.
Das Sprachniveau B des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
Sprachen wird nicht überschritten.
Das Sprachniveau B2 gilt aber nicht für den Vertrag und die dazugehörenden
vorvertraglichen Informationen.
Das Layout dieser Informationen ist besonders gestaltet:
Wir haben für die bessere Leserlichkeit die als barrierefrei geltende
Schriftart Arial verwendet und sowohl die Schriftgröße als auch den
Zeilenabstand erhöht (Schriftgröße 13, Zeilenabstand 1,2). Für einen gleichmäßigen
Lesefluss verwenden wir den linksbündigen Flattersatz.
3.2 Barrierefreiheit der Vermögensverwaltung
3.2.1 Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages in Textform
Der Vermögensverwaltungsvertrag wird in der Regel in Textform mit Ihrer persönlichen
Unterschrift geschlossen. Auch die anderen Dokumente werden in der Regel in Textform
zur Verfügung gestellt. Bei graphischen Darstellungen in den Dokumenten
sind Beschreibungen beigefügt. Sämtliche Dokumente in Textform können
vorgelesen und ausführlich erläutert werden.
Die Vermögensverwaltung erfolgt nach Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages
grundsätzlich ohne eine weitere persönliche Kommunikation. Wir treffen die einzelnen
Anlageentscheidungen ohne Rücksprache mit Ihnen.
3.2.2 Digitaler Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages
Der Vermögensverwaltungsvertrag kann auf Wunsch auch digital (elektronisch)
über ein spezielles digitales Programm auf einem elektronischen Medium
(Computer, Tablet usw.) abgeschlossen werden. Der Prozess ist
benutzerfreundlich gestaltet. Der Unterschied zum Vertragsabschluss in
Textform besteht darin, dass die einzelnen Schritte bis zum Vertragsschluss
nicht in Papierform, sondern elektronisch durchlaufen werden.
3.3 Barrierefreiheit unserer Webseite
Vor dem Hintergrund des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) hat sich
die Gesellschaft bereits vor geraumer Zeit dazu entschlossen, einen vollständig
neuen Internetauftritt zu erstellen. Die Fertigstellung der neuen Webseite
ist zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen und
wird voraussichtlich noch bis ca. Oktober 2025 dauern. Wir sind jedoch bemüht,
die Fertigstellung zügig voranzutreiben.
Bis zur Veröffentlichung der neuen Inhalte können Sie sich über unser
Unternehmen und die angebotenen Dienstleistungen auf unserer bisherigen
Webseite informieren. Diese Webseite entspricht jedoch nur in Teilen den
allgemeinen Grundsätzen an barrierefreie Webinhalte.
Diese sind:
Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Informationen sowie
dieweiteren Funktionen wahrnehmen können.
Bedienbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Funktionen bedienen können.
Verständlichkeit: Für möglichst alle Nutzer gestalten wir die Webinhalte l
esbar und möglichst in einer einfachen Sprache.
Robustheit: Die Webinhalte sollen mit assistiven Technologien kompatibel sein.
Das heißt sie sind für Programme zum Vorlesen, zum Vergrößern der Texte oder
zur Umwandlung von Sprache in Text geeignet.
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf der Webseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden, wir freuen uns auf Ihr Feedback
und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen
und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen
Sie uns mit, bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie
hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers und senden uns
diesen per E-Mail an:
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine
zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle
der zuständigen Marktüberwachungsbehörde wenden (siehe nachfolgender Absatz).
Die Durchsetzungsstelle unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.
4 Die zuständige Marktüberwachungsbehörde
Zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ist:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail:
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.