Nachhaltigkeitspolitik der HELLERICH GmbH

 

I.           Vorbemerkung

 

Nachhaltigkeit ist seit Längerem ein gesellschaftlich hoch relevantes Thema, das zunehmend auch Einfluss auf Fragen der Geldanlage nimmt. Dieser Prozess wird nunmehr auch politisch und gesetzlich flankiert. Die HELLERICH GmbH beschäftigt sich sowohl im Hinblick auf Investitions­ziele als auch in eigener Sache bereits seit Jahren intensiv mit dem Thema. Nachfolgend möch­ten wir Ihnen dazu unsere Arbeitsweise erläutern. Vorab möchten wir verdeutlichen, dass wir als Unternehmen und Arbeitgeber nicht nur gegenüber unseren Kunden und Geschäftspartnern, sondern auch gegenüber unseren Mitarbeitern und im Rahmen unseres Wirtschaftens eine Ver­antwortung sehen, Nachhaltigkeitsbelange zu leben. Durch flexible Arbeitszeitmodelle und Home-Office-Regelungen ermöglichen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir versu­chen unseren Arbeitsalltag möglichst papierlos zu gestalten, fördern die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel und von E-Mobilität durch unsere Mitarbeiter und stellen für kurze Wege ein Firmenfahrrad zur Verfügung. Auch unterstützen wir regelmäßig gemeinnützige Einrichtungen.

 

II.          Allgemeines

 

Die HELLERICH GmbH bietet als Wertpapierdienstleistungen die Vermögensverwaltung, die An­lage­beratung und Abschlussvermittlung sowie die Anlagevermittlung an. Im Falle einer Anlage- und Abschluss­vermittlung, wenn wir also auf Kundenwunsch eine Wertpapiertrans­aktion ver­mitteln, ist für uns allein der Wunsch des Kunden maßgeblich. Nachhaltigkeitsrisiken oder die nachtei­ligen Auswir­kun­gen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berück­sichtigen wir dabei nicht.

Soweit nachfolgend von Nachhaltigkeitsfaktoren oder -aspekten die Rede ist, verstehen wir da­runter Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Dabei beachtet HELLERICH Nachhaltigkeitsaspek­te in ihrer Unternehmensorganisation. Zum Engagement gehört auch die Unterstützung diverser Projekte und Initiativen, insbesondere

  • Ärzte ohne Grenzen

 

  • Freundeskreis Indien e. V.

 

  • Adventskalender für gute Werke

 

  • Aktion Deutschland hilft (Ukraine-Notfallhilfe).

 

Derzeit erfolgen erhebliche aufsichtsrechtliche Umwälzungen im Themenbereich ESG. Der euro­päische, aber auch der deutsche Gesetzgeber schaffen eine Vielzahl neuer Regelungen. Die Ent­wicklung der Anforderungen ist derzeit im Fluss, weitere Konkretisierungen erfolgen fort­wäh­rend. Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheiten hat sich die HELLERICH GmbH entschie­den, die weitere strategische Ausrichtung fortlaufend zu evaluieren und bei Bedarf anzupassen, bis sich auf Grundlage dieser rechtlichen Regelungen Marktstandards auch im Bereich der Be­wer­tung von ESG-Qualitätskriterien herausgebildet haben.

 

III.         Information zu den Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungsprozessen in der Vermögensverwaltung und bei Anlage­empfehlungen in der Anlageberatung

 

Als Nachhaltigkeitsrisiken („ESG-Risiken“) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen („ESG-Kriterien“) Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance; bei staatlichen Emittenten verstehen wir darunter auch die Regierungsführung im Hinblick auf Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnte. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen. Beispiele sind:

Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Trans­port­wegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder Vorschriften des Gesundheitsschutzes ergeben.

Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen. Bei Staaten sind z. B. die Verhinderung einer regierungsunabhängigen Judikative oder die staatliche Diskriminierung von Minderheiten zu nennen.

 

Als Unternehmen möchte HELLERICH einen Beitrag leisten, Nachhaltigkeitsrisiken zu verringern. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Vor diesem Hintergrund hat HELLERICH im Sinne ihrer Kunden größtes Interesse daran, eine dauerhafte Strategie zu ent­wickeln, um Nachhaltigkeitsrisiken zu reduzieren.

Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken wird HELLERICH versuchen, Anlagen in solche Unternehmen und Finanzprodukte zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein er­höhtes Risikopotential aufweisen.

 

IV.        Nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

 

Hat der Kunde Interesse an der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen im Rahmen der von uns erbrachten Anlageberatung oder Vermögensverwaltung, wählen wir mindestens im vereinbarten Umfang Finanz­instrumente aus, die diese nach unserem Verständnis berücksich­ti­gen. Unsere Empfehlungen und Investitionsentscheidungen berücksichtigen dabei die Nach­haltig­keitsrisiken und Nachhaltig­keitsindikatoren im Rahmen der Anlageentscheidungen bzw. -empfehlungen.

Dabei versuchen wir Finanzinstrumente zu identifizieren, deren Emittenten (bei Aktien, Unter­nehmensanleihen, Staatsanleihen, Genussscheinen; „Einzelwerte“) sich im Rahmen ihres Wirt­schaftens (bzw. bei Staatsanleihen im Rahmen ihrer Politik) um Nachhaltigkeit bemühen oder auf beste­hen­de Nachhaltigkeitsrisiken reagieren.

Zur Überprüfung der ESG-Kriterien bei Anlagen in Einzelwerten wird auf einen eigenständigen, speziell auf Unternehmen zugeschnittenen Nachhaltigkeitsfilter eines renommierten Datenan­bieters zurückgegriffen, welcher diese unter der Einbeziehung von ESG-Kriterien analysiert und bewertet. HELLERICH wählt sodann Finanzinstrumente von Emittenten aus, die im Hinblick auf die o. g. Nachhaltigkeitskriterien im Vergleich zu anderen Marktteilnehmern ihrer Branche überdurchschnittlich abschneiden. Zudem wird im Rahmen bestimmter Ausschlusskriterien ver­sucht, wesentliche nachteilige Auswirkungen auf bestimmte Nachhaltigkeitsfaktoren zu redu­zieren oder zu vermeiden.

Soweit offene Investmentfonds empfohlen werden oder in diese investiert wird, werden min­destens im vereinbarten Umfang solche Fonds ausgewählt, deren Anlagerichtlinien oder -politik selbst bestimmte Nachhaltigkeits­merkmale und -risiken berücksichtigen.

Wünscht ein Kunde die Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsent­scheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht, werden diese von HELLERICH auch nicht be­rücksichtigt, da derzeit die Datengrundlage nach Einschätzung von HELLERICH noch nicht aus­reichend ist, um ohne Einschränkungen im Anlageuniversum agieren zu können. Dies unterliegt laufender Beobachtung und kann jederzeit abweichend beurteilt werden.

 

V.         Hinweis auf Renditeauswirkungen

 

Die Berücksichtigung von ESG-Kriterien kann sich auf die Rendite Ihrer Anlage auswirken. Dabei sind sowohl positive wie auch negative Auswirkungen denkbar. Gelingt es, durch die Berück­sich­­­tigung von Nachhaltigkeitsaspekten Risiken für die Wertentwicklung eines Finanzinstruments zu identifizieren und zu vermeiden, dürfte sich dies positiv auf Ihre Rendite auswirken. Gleich­zeitig ist dies nicht gewährleistet und kann auch bedeuten, dass gleichwohl die Verwirklichung von Nachhaltigkeitsrisiken zu Wertverlusten führt. Zudem besteht das Risiko, dass bestimmte Finanz­instrumente oder Emittenten von uns in unserem Selektionsprozess nicht berücksichtigt werden und sich dadurch das Spektrum in Betracht kommender Investitionen oder Empfehlun­gen ver­kleinert.

 

VI.        Hinweise und Berücksichtigung im Rahmen der Mitwirkungspolitik

 

Kunden, die die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen wünschen, erhalten im Rah­men der Vertragsunterlagen detailliertere Informationen.

Unsere Empfehlungen oder Investitionsentscheidungen können trotz Vorstehendem nachteilige Auswirkungen auf Umwelt-, soziale und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein. Soweit Kunden kein Interesse an der Berücksich­tigung von Nachhaltigkeitsaspekten wünschen, gelten die vorstehenden Hinweise und Grund­sätze zu unseren Empfehlungen und Investitionsentscheidungen nicht.

Die Ausübung von Stimmrechten auf Hauptversammlungen durch HELLERICH erfolgt in der Regel nicht. Soweit ausnahmsweise Stimmrechte ausgeübt werden, erfolgt dies in der Regel entspre­chend der Beschlussempfehlung der Organe. Bislang spielten ESG-Kriterien dabei keine Rolle. Diese könnten sich jedoch im Abstimmungsverhalten niederschlagen.

 

VII.       Informationen zur Vergütungspolitik bezüglich der Berücksichtigung von Nachhaltig­keitsrisiken

 

Die Vergütungspolitik von HELLERICH wird derzeit wie folgt von der Einbeziehung von Nachhal­tig­keitsrisiken beeinflusst:

Die Vergütungspolitik von HELLERICH steht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Es werden insbesondere keine Anreize gesetzt, Nachhaltigkeitsrisiken zu ignorieren. Ferner ist das Vergütungssystem so ausgestaltet, dass Anreize für Mitarbeiter zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken vermieden werden.

 

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

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