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HELLERICH GmbH Königinstraße 29 80539 München |
Geschäftsführer: Jochen Langhammer, Sabine Rumpf Amtsgericht München, HRB 140024 USt-IdNr. DE 246 657 890 |
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Telefon: +49 89 28 72 38-0, Fax: +49 89 28 72 38-18
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Urheber- und Kennzeichenrecht
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Beschwerden
Beschwerden können Sie uns gerne telefonisch, schriftlich, per Telefax oder postalisch unter folgenden Kontaktdaten übermitteln:
HELLERICH GmbH
Königinstraße 29
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Im Rahmen Ihrer Beschwerde sollten Sie uns den Anlass und den Grund für diese sowie Ihren Namen und Kontaktmöglichkeiten, über die wir Sie erreichen können, nennen.
Sie erhalten unverzüglich nach Erhalt eine Bestätigung in Textform über den Eingang Ihrer Beschwerde. Wir werden uns anschließend bemühen, Ihr Anliegen möglichst schnell zu klären und dazu Stellung zu nehmen. Sollte dies nicht innerhalb einer Frist von einer Woche möglich sein, erhalten Sie in Textform von uns einen Zwischenbescheid. Spätestens vier Wochen nach Eingang Ihrer Beschwerde erhalten Sie dann eine abschließende Stellungnahme zu Ihrem Anliegen. Sollte dies in Einzelfällen nicht möglich sein, teilen wir Ihnen die Gründe dafür und ein endgültiges Datum für die Stellungnahme mit.
Die HELLERICH GmbH ist Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter, der eine Schlichtungsstelle führt, bei der Sie ein Schlichtungsverfahren beantragen können:
VuV-Ombudsstelle, Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main, http://vuv-ombudsstelle.de/
Einzelheiten dazu finden Sie auch in unserem Impressum.
Fonds-Informationen
Die auf unseren Internetseiten zur Verfügung gestellten Informationen stellen weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen noch eine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Sie dienen lediglich Informationszwecken. Das öffentliche Angebot und der Verkauf von Wertpapieren unterliegen in den einzelnen Ländern jeweils nationalen Gesetzen und sonstigen gesetzlichen Regelungen.
Alleinige Grundlage für den Anteilserwerb sind die Verkaufsunterlagen zu dem jeweiligen Fonds (der aktuelle Verkaufsprospekt, die Wesentlichen Anlegerinformationen, der aktuelle Rechenschaftsbericht und – falls dieser älter als acht Monate ist – der aktuelle Halbjahresbericht). Diese Unterlagen erhalten Sie bei uns sowie bei allen im jeweiligen Verkaufsprospekt genannten Zahlstellen, Vertriebsstellen und Verwaltungsgesellschaften.
Sämtliche auf dieser Homepage veröffentlichten Informationen werden von der HELLERICH GmbH zeitnah mit der gebotenen Sorgfalt aktualisiert und überprüft. Gleichwohl übernimmt die HELLERICH GmbH keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen und kann im Falle von ungenauen, unvollständigen oder nicht aktuellen Daten sowie im Falle der Fälschung von Daten nicht haftbar gemacht werden.
Die auf der Website dargestellten Informationen richten sich nur an Anleger in den Ländern, in denen der jeweilige Fonds zum Vertrieb zugelassen ist. Die Informationen sind nicht zur Veröffentlichung oder Nutzung durch Personen oder Gesellschaften in einem Land bestimmt, in dem der Fonds nicht zum Vertrieb zugelassen ist. Wenn Texte oder Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden, bedeutet dies nicht, dass eine Vertriebszulassung für englischsprachige Länder erteilt oder beantragt wurde. Die auf dieser Website dargestellten Informationen sind insbesondere nicht für US-amerikanische Staatsbürger oder Personen mit Wohnsitz bzw. ständigem Aufenthalt in den USA bestimmt.
Mitwirkungspolitik
Die HELLERICH GmbH (nachfolgend „HELLERICH“) gilt als Vermögensverwalter im Sinne von
§ 134 a Abs. 2 AktG und beschreibt gemäß den ihr gemäß § 134 b Abs. 1 auferlegten gesetzlichen Pflichten nachfolgend ihre Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften (Mitwirkungspolitik). Portfoliogesellschaften im Sinne dieser Mitwirkungspolitik sind in der EU börsennotierte Unternehmen.
Die vorliegende Mitwirkungspolitik erläutert
- die Ausübung von Aktionärsrechten durch HELLERICH, insbesondere im Rahmen der vereinbarten Anlagestrategie,
- die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften und wie HELLERICH seine Erwartungshaltung gegenüber Portfoliounternehmen formuliert,
- den Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und Interessenträgern der Gesellschaft,
- die Zusammenarbeit mit anderen Aktionären,
- den Umgang mit Interessenkonflikten und
- die Berichterstattung von HELLERICH über die ausgeübte Mitwirkungspolitik
1. Stimmrechte
Im Rahmen der Vermögensverwaltung bzw. des Fondsmanagements ist HELLERICH beauftragt, Finanzinstrumente im Rahmen der vereinbarten Anlagestrategie zu erwerben, zu veräußern, umzutauschen, Bezugsrechte oder sonstige Rechte aus diesen Finanzinstrumenten wahrzunehmen und grundsätzlich sämtliche Maßnahmen durchzuführen, die HELLERICH im Zusammenhang mit der Verwaltung für erforderlich erachtet. Die Ausübung von Stimmrechten auf Hauptversammlungen erfolgt bis auf wenige Ausnahmen in der Regel nicht. Sollte die Wahrnehmung von Stimmrechten ausnahmsweise bei einer geringen Anzahl von Small und Mid Caps dennoch zweckmäßig erscheinen, kann HELLERICH von der üblichen Vorgehensweise abweichen und Stimmrechte für die von ihr verwalteten Portfoliogesellschaften im Interesse der Kunden wahrnehmen und dies in ihrem jährlichen Bericht veröffentlichen. Soweit ausnahmsweise, wie vorstehend geschildert, Stimmrechte ausgeübt werden, spielen ESG-Kriterien in der Regel keine Rolle.
Die Stimmrechtsausübung auf Hauptversammlungen wird von HELLERICH üblicherweise nicht überwacht. HELLERICH nimmt auch üblicherweise nicht am Meinungsaustausch im Rahmen von Hauptversammlungen mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der jeweiligen Gesellschaft teil. Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären erfolgt nicht.
Im Rahmen der Vermögensverwaltung oder des Portfoliomanagements nimmt HELLERICH gegenüber ihren Kunden zur Ausübung von Stimmrechten grundsätzlich nicht Stellung. Dies erfolgt ausnahmsweise nur in Fällen, in denen es zur Auflösung von etwaigen Interessenkonflikten erforderlich ist.
2. Überwachung der Portfoliogesellschaften, Meinungsaustausch und Zusammenarbeit mit weiteren Aktionären
HELLERICH engagiert sich am Kapitalmarkt insbesondere in Form der von ihr getroffenen Investmententscheidungen. Wichtige Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften wie beispielsweise Strategie, finanzielle und nicht finanzielle Leistung und Risiko sowie Kapitalstruktur und Corporate Governance werden durch das hausinterne Portfoliomanagement im Wesentlichen durch Kenntnisnahme der gesetzlich geforderten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Ad-hoc-Mitteilungen überprüft.
Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte wird, sofern es für die Umsetzung der mit dem Kunden vereinbarten Anlagestrategie für sinnvoll erachtet wird, wahrgenommen.
Aufgrund ihres umfassenden Investmentprozesses ist HELLERICH in der Lage, die Marktchancen von Portfoliounternehmen konkret zu evaluieren und zu beobachten. Dabei werden regelmäßig neben quantitativen Kennzahlen auch qualitative Faktoren der jeweiligen Zielinvestments bewertet. Soweit die Berücksichtigung von ESG-Merkmalen beworben wird, werden auch diese anhand verbreiteter Marktstandards und entsprechender Datenprovider im Investmentprozess berücksichtigt. Erst wenn sich die Portfoliounternehmen im Rahmen des strengen Auswahlprozesses qualifiziert haben, werden konkrete Investitionsentscheidungen zu einzelnen Titeln für das Portfolio umgesetzt.
Während des gesamten Investmentprozesses kommt dem konsequenten Management der Risiken eine große Bedeutung zu. Das Portfoliomanagement legt bei allen Investments großen Wert auf ein angemessenes Chance-Risiko-Verhältnis, da Verluste schwer auszugleichen sind. Die Vermeidung von Verlusten hat für HELLERICH oberste Priorität vor der Gewinnmaximierung.
Ein regelmäßiger Austausch mit den Organen der Portfoliogesellschaften oder weiteren Interessenträgern, beispielsweise im Rahmen von Investorendialogen, erfolgt nicht oder nur in Ausnahmefällen.
In der Regel findet keine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären statt. Dies kann jedoch der Fall sein, wenn es sich um den Meinungsaustausch öffentlich bekannter Informationen handelt. Soweit dahingehend Gespräche mit anderen Investoren geführt werden, werden keine Vereinbarungen im Hinblick auf die Ausübung von Stimmrechten getroffen, das Transaktionsverhalten der HELLERICH nicht erläutert oder mit anderen Investoren abgestimmt.
Im Falle einer Tätigkeit für institutionelle Anleger gemäß § 134a Abs.1 Nr.1 AktG übernimmt HELLERICH nicht die Einflussnahme auf die Gesellschaft oder die Ausübung von Stimmrechten auf Hauptversammlungen. Diese erfolgt allein und eigenverantwortlich durch den institutionellen Anleger.
3. Interessenkonflikte
Der Umgang mit Interessenkonflikten ergibt sich aus der Interessenkonflikt-Policy der Gesellschaft, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen.
4. Berichtspflichten
Die Berichterstattung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik erfolgt jährlich. Da HELLERICH im Regelfall keine Stimmrechte für Kunden ausübt, wird der Bericht nur zu den vorstehend genannten Ausnahmefällen bei Small und Mid Caps allgemeine Erläuterungen zum Abstimmungsverhalten, zu den wichtigsten Abstimmungen sowie zum Einsatz von Stimmrechtsberatern enthalten.
Die Mitwirkungspolitik sowie der Mitwirkungsbericht werden unter www.hellerich.de veröffentlicht und zumindest jährlich aktualisiert.
Anlegern werden bei Vertragsabschluss (im Strategievorschlag) die gesetzlich geforderten Angaben über die wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit den geplanten Investitionen detailliert erläutert. Darüber hinaus informiert die Gesellschaft regelmäßig über die Portfoliozusammensetzung und die damit verbundenen Kosten im Rahmen ihrer gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Berichtspflichten.
Der Bericht nach § 134 c Abs. 4 AktG erfolgt anhand der mit den Kunden vereinbarten Berichtspflichten
Mitwirkungsbericht gemäß § 134b AktG für das Geschäftsjahr 2020
Mitwirkungsbericht gemäß § 134b AktG für das Geschäftsjahr 2021
Mitwirkungsbericht gemäß § 134b AktG für das Geschäftsjahr 2022
Mitwirkungsbericht gemäß § 134b AktG für das Geschäftsjahr 2023